Für die Ausstattung der Wohnungen und der Zimmer in der Gemeinschaftsunterkunft gibt es keine Standards. Für den Anfang sollte eine notwendige Grundausstattung vorhanden sein, wie Schlaf-, Koch-, Sitz- und Aufenthaltsgelegenheiten. Weiterhin erhalten die Menschen eine Grundausstattung an Kochgeschirr, Porzellan, Gläser und Besteck. Dies ist Aufgabe der Kommune.