Es besteht für alle kindergarten- und schulpflichtigen Kinder die, wie schon dargelegt „PFLICHT“, die entsprechenden Einrichtungen zu besuchen. In den Kindergärten sind nicht immer sofort Plätze frei, dennoch versucht die Kommune schnellstens Abhilfe zu schaffen. Bei der Schulpflicht gibt es keine Einschränkung.