Zuständigkeit, Aufnahmequote, Residenzpflicht

Die Bestimmung der Zuständigkeit hängt zum einen ab von freien Plätzen in den Einrichtungen. Da jeder Erstaufnahmeeinrichtung eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zugeordnet ist, spielt außerdem eine Rolle, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland des Asylsuchenden bearbeitet wird; nicht jede Außenstelle bearbeitet nämlich jedes Herkunftsland.

 

Darüber hinaus legen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer fest, welchen Anteil der bundesweit ankommenden Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss.

Die Grundlage für die Länderverteilung bildet der sogenannte Königssteiner Schlüssel. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Die Asylsuchenden sind verpflichtet, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, bis über den Wohnort entschieden ist – und zwar im Rahmen des von den Bundesländern festgelegten „Zuweisungsverfahrens“ auf die Städte und Landkreise. In Rheinland Pfalz dauert der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung maximal drei Monate. Das Asyl-Verfahren Wer in Deutschland als Flüchtling „anerkannt“ werden oder Schutz erhalten möchte, stellt in der Regel einen „Asylantrag“. Flüchtlinge können auch einen „Antrag auf Abschiebeschutz“ bei der für sie örtlich zuständigen Ausländerbehörde stellen; das schließt eine „Anerkennung“ als Flüchtling aber aus. Der Asylantrag ist eine mündliche oder schriftliche Äußerung, aus der hervorgeht, dass der Flüchtling Schutz vor politischer Verfolgung sucht. Der Antrag soll unmittelbar nach Grenzübertritt gestellt werden. Der Asylsuchende wird registriert: Fingerabdrücke, die Aufnahme der Personalien und die Abgabe von Pass und weiteren Dokumenten zur Identifizierung sind obligatorisch. Sehr wichtig: Es wird auch überprüft, ob der Flüchtling möglicherweise bereits in einem anderen europäischen Land registriert wurde (Eurodac-Abfrage). In der Erstaufnahmeeinrichtung, in der sich der Flüchtling zunächst aufhalten muss, wird auch eine ärztliche Untersuchung durchgeführt.