In der Regel werden die Kommunen 10 bis 14 Tage vor der Zuweisung informiert, dass neue Asylantragsteller der Gemeinde zugewiesen werden. In dieser Zeit muss die Kommune versuchen Unterkünfte für die Menschen zu suchen und ggf. auch noch einrichten. Die Landesregierung hat die Kommunen aufgefordert, die Menschen dezentral unterzubringen. Dies gelingt auch einigermaßen. Sollte in der Kürze der Zeit dies nicht möglich sein, werden Hotels oder Pensionen belegt. Innerhalb einzelnen Kommunen gibt es auch Gemeinschaftsunterkunft für Einzelpersonen. Wegen der Standorte setzen Sie sich bitte mit der Kommune in Verbindung. Wir von der ÖFH, aber auch den anderen Initiatoren wollen vermeiden, dass ein „Flüchtlingstourismus“ zu dem Wohnheim stattfindet.